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Makler weisen Sie seit geraumer Zeit verstärkt auf Ihr Widerrufsrecht hin – und dies aus einem besondere Grund: Mit dem Widerrufsrecht beim Makler hat die EU einen weiteren Schritt in Bezug auf den Verbraucherschutz getan. Allerdings sind damit auch Fragen verbunden, die wir Ihnen gerne persönlich beantworten.
Seit dem 13. Juni 2014 können Maklerverträge widerrufen werden. Das Widerrufsrecht betrifft ausschließlich den Maklervertrag selbst. Der vermittelte Kauf- oder Mietvertrag ist grundsätzlich nicht betroffen. Die neue Regelung beruht auf der sogenannten EU-Verbraucherrechterichtlinie und musste vom deutschen Gesetzgeber in dieser Form eingeführt werden.
Wenn Sie sich an die Firma Weitblick Immobilien wenden und um ein Exposé über ein annonciertes Objekt bitten, bekommen Sie daher statt der gewünschten Informationen zunächst eine Belehrung darüber, dass Sie den Maklervertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen können, so wie Sie dies beispielsweise vom online Einkaufen her kennen.
Hierzu eine Kundeninformation zum Widerrufsrecht:
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