Immobilie in der Scheidung: Der richtige Weg im Umgang mit der gemeinsamen Immobilie

Eine Immobilie ist eines der größten Symbole des gemeinsamen familiären Lebens. Scheitert nun die Ehe, greift eben dieses Symbol nicht mehr – die Nutzung der Immobilie muss komplett neu definiert werden. Das hat finanzielle und private Konsequenzen, bei denen die wirtschaftliche Leistungskraft der beiden Ehepartner, die Eigentumsverhältnisse an der Immobilie und die Interessen etwaiger Kinder bedacht werden müssen. Finanziell ist es vor allem dann riskant, wenn Ex-Paare sich darüber streiten, wie mit der Immobilie weiter verfahren werden soll. Rechtlich gibt es viele Optionen. In der Praxis geht es aber nur dann für beide Seiten gut aus, wenn sie sich über die weitere Verwendung des Eigenheims einig sind.

Die folgenden Möglichkeiten bieten sich Ihnen für Ihre Immobilie im Scheidungsfall:

-Eigentums-Übertragung

-Schenkung

-Teilungsversteigerung

-Vermietung

-Verkauf

Gehen Sie gerade bei den letzten beiden Optionen auf Nummer sicher! Lassen Sie sich bei der Vermietung oder beim Immobilienverkauf von einem objektiven und kompetenten Partner begleiten: dem Immobilienmakler.

Wichtig ist jedoch zu wissen, dass sich für jede der Optionen, andere Zeitpunkte anbieten. Wenn Sie die Immobilie beispielsweise an einen Ehepartner oder an die Kinder übertragen möchten, ist es aufgrund der Grunderwerbsteuer geschickter, dies noch im Trennungsjahr durchzuführen. Beim Verkauf des gemeinsamen Hauses oder der gemeinsamen Wohnung müssen Sie nicht unbedingt warten, bis die Scheidung rechtskräftig ist.

Kommt ein Verkauf in Frage, sollten Sie damit nicht warten, bis der finanzielle Druck zu groß ist: Wird eine Immobilie unter Zeitdruck verkauft, ist häufig nicht der anvisierte Preis erzielbar – schon gar nicht, wenn die Käufer merken, dass es sich um einen Scheidungsfall handelt. Dann werden die meisten Käufer versuchen, die Notlage der Ex-Partner auszunutzen und den Preis so weit wie möglich zu drücken.

Sollte es für all das zu spät sein und der Rosenkrieg bereits begonnen haben, ist es ratsam, sich an eine unparteiische Person zu wenden: Wir von WEITBLICK Immobilien sind in der Lage, die Optionen, die Sie mit Ihrer Immobilie haben, objektiv abzuwägen. Wir werden Ihnen helfen, für Ihre Immobilie trotz Scheidung eine neue Verwendung zu finden. Vereinbaren Sie jetzt einen persönlichen Termin! Wir nehmen uns gerne für Sie Zeit.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Ratgeber.

Gerne für Sie da!

Sie haben Fragen rund um diese Homepage? Rufen Sie uns an:
Tel. 07141 / 488 688 0